Benötigen Anlagen zur Behandlung von Brauereiabwasser eine Genehmigung?
Grundsätzlich benötigen alle Abwasserbehandlungsanlagen eine wasserrechtliche Genehmigung. Diese Genehmigungspflicht ergibt sich unter anderem aus § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Liegt für die Anlage eine Bauartzulassung vor, kann die Genehmigung durch eine einfache Anzeige bei der zuständigen Wasserbehörde erreicht werden. Teilweise müssen für Abwasserbehandlungsanlagen auch Umweltverträglichkeitsgutachten nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt werden. Die Einleitung von gewerblichen Abwässern muss nach § 58 des WHG ebenfalls genehmigt werden. Für die direkte Einleitung in Gewässer ist für Abwasser einer Brauerei eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 57 WHG einzuholen.[1]
Welche Parameter sind für Brauereiabwasser relevant?
✅ Die zentrale Abwasserverordnung des Bundes schreibt für direkt in Gewässer einleitende Brauereien Grenzwerte für den biochemischen Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB5), Ammoniumstickstoff (NH4-N), Gesamtstickstoff (Nges) und Gesamtphosphor vor. Auch muss das Abwasser auf CSB getestet werden.
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Bei der indirekten Einleitung in die kommunale oder städtische Kanalisation können andere Parameter wichtig sein. Teilweise legen kommunale Abwasserverordnungen auch abhängig von der anfallenden Abwassermenge verschiedene Grenzwerte fest. Die Einhaltung der Grenzwerte für Brauereiabwasser hat für die Umwelt und Klärwerksbetreiber eine hohe Relevanz. Für Stickstoffverbindungen und Phosphate schreibt die Abwasserverordnung für Brauereien relativ strenge Grenzwerte vor, da Stickstoff und Phosphate in Gewässern als Dünger für Wasserpflanzen und Algen dienen.
Bei einem übermäßigen Wachstum der Wasser-Flora kann es zu Sauerstoffarmut und Fischsterben in Gewässern kommen. In Brauereien zur Reinigung von Rohrleitungen, Kesseln und Leergut eingesetzte Laugen und Säuren können Wasserlebewesen töten. Außerdem führen zum Beispiel starke Säuren zu Korrosion an Rohrleitungen und Abwasserkanälen. Eine im Jahr 2013 höchstwahrscheinlich durch Abwässer einer Großbrauerei ausgelöste Legionellen-Epidemie zeigt auch die Wichtigkeit von regelmäßigen bakteriellen Kontrollen von Brauereiabwässern – auch wenn diese Kontrollen in der Abwasserverordnung nicht vorgeschrieben sind.
Grenzwerte für das Abwasser von Brauereien laut Abwasserverordnung (AbvW) in mg/l[2]:
- Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB5): 25
- Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB): 110
- Ammoniumstickstoff (NH4-N): 10
- Stickstoff gesamt (Nges): 18
- Phosphor, gesamt: 2
Referenzen:
[1] Land Baden-Württemberg, „Wasserrechtliche Erlaubnis, Abwasser in ein Gewässer einleiten“
[2] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, „AbwV Anhang 11 Brauereien“
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