Abwasser Fleischwirtschaft
Abwasser von Metzgereien und Schlachthöfen ist stark mit Fetten und anderen organischen Stoffen wie Fäkalien und Haaren belastet. Außerdem fallen bei der Schlachtung erhebliche Mengen an Feststoffen aus den Därmen der Tiere an. Fette und Fettsäuren im Abwasser von Metzgereien und anderen Betrieben der Fleischverarbeitung können sich in Rohrleitungen ablagern und diese verstopfen. Fettsäuren führen häufig zu Korrosion an Abwasserrohren und anderen technischen Einrichtungen in Betrieben und Klärwerken. In Klärwerken behindern Fette die biologische Reinigung.
➨ Aus diesen Gründen sind Metzgereien und fleischverarbeitende Betriebe zum Einbau von Fettabscheidern verpflichtet. Starke organische Schmutzfrachten aus der Fleischwirtschaft können bei einer Direkteinleitung in Gewässer zu Überdüngung und Fischsterben führen. Ein weiteres Problem von Abwässern der Fleischwirtschaft ist die lokale Geruchsbelästigung und der Eintrag von Keimen in Gewässer.
Fakten Abwasser Metzgereien und Fleischwirtschaft
- Metzgereien und fleischverarbeitende Betriebe müssen über Fettabscheider verfügen.
- Fettabscheider unterliegen grundsätzlich der Genehmigungs- bzw. Anzeigepflicht.
- Die Abwasserverordnung schreibt für die Fleischwirtschaft unter anderem Grenzwerte für CSB und BSB5 vor.
Sind Fettabscheider für Metzgereien genehmigungspflichtig?
Grundsätzlich unterliegt der Einbau und die Inbetriebnahme von Fettabscheidern für Metzgereien, Schlachthöfe, Großküchen und andere Betriebe mit fetthaltigem Abwasser der Genehmigungspflicht. Teilweise gelten jedoch länderspezifische oder kommunale Sonderverordnungen, die Fettabscheider für Metzgereien und fleischverarbeitende Betriebe von der Genehmigungspflicht befreien. Eine solche Freistellungsverordnung existiert zum Beispiel im Land Nordrhein-Westfalen.[1]
In einigen Bundesländern und Kommunen wird auch zwischen einer Genehmigungspflicht und einer Anzeigepflicht unterschieden. So unterliegen in Berlin von Behörden grundsätzlich zugelassene Anlagen („bauartzugelassen“) nur einer Anzeigepflicht gemäß § 38 Berliner Wassergesetz (BWG). Anlagen ohne Bauartzulassung müssen dagegen in Berlin einzeln genehmigt werden.[2]
Welchen Überwachungs- und Wartungspflichten unterliegen Fettabscheider von Metzgereien?
Pflichten und Maßnahmen zur Überwachung, Reinigung und Prüfung von Fettabscheidern während des laufenden Betriebs sind in den Normen DIN EN 1825-1 und DIN EN 1825-2 geregelt. Diese Normen schreiben unter anderem die mindestens einmal monatliche Reinigung von Fettabscheidern in Metzgereien und anderen Betrieben der Fleischwirtschaft vor. Jährlich muss eine Wartung durch einen Sachkundigen erfolgen. Alle 5 Jahre ist eine Generalinspektion mit Dichtigkeitsprüfung vorgeschrieben. Abgeschiedene Fett und Öle müssen durch einen zertifizierten Betrieb entsorgt werden.
Welche Parameter sind für das Abwasser von Metzgereien und anderen Fleischverarbeitenden Betrieben relevant?
✅ Nach der Abwasserverordnung sind für die Direkteinleitung von Abwässern der Fleischwirtschaft in Gewässer die Parameter biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB5), chemischer Sauerstoffbedarf (CSB), Ammoniumstickstoff (NH4-N), Stickstoff gesamt (Nges) und Phosphor gesamt relevant. Kleinbetriebe mit einem wöchentlichen BSB5-Wert unter 10 kg müssen keine Grenzwerte für die genannten Parameter einhalten. Der Parameter Phosphor gesamt ist nur relevant, wenn die tägliche Einleitung an Phosphor 20 kg übersteigt.
Für die Einleitung in Kläranlagen (Indirekteinleitung) gelten lokal teilweise sehr unterschiedliche Vorschriften und Genehmigungspflichten. Teilweise ist, wie zum Beispiel im Landkreis Cloppenburg, für die indirekte Einleitung von Abwässern aus Metzgereien und fleischverarbeitenden Betrieben auch gar keine Genehmigung erforderlich.[3]
» Zum Überblick Abwasseranalysen
Grenzwerte laut Abwasserverordnung für Abwasser der Fleischwirtschaft[4]:
- Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB5): 25 mg/l
- Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB): 110 mg/l
- Ammoniumstickstoff (NH4-N): 10 mg/l
- Stickstoff, gesamt, als Summe von Ammonium-, Nitrit- und Nitratstickstoff (Nges): 18 mg/l
- Phosphor, gesamt: 2 mg/l
Referenzen:
[1] Land Nordrhein-Westfalen, „Rechtsverordnung über die Freistellung von Abwasserbehandlungsanlagen von der Genehmigungspflicht“
[2] Stadt Berlin, „Bau und Betrieb von Fettabscheidern“
[3] Landkreis Cloppenburg, „Gewerbliche Einleitungen“
[4] Abwasserverordnung, „Anhang 10 Fleischwirtschaft“