Absetzbare Stoffe
✅ Als absetzbare Stoffe im Abwasser werden Stoffe bezeichnet, die sich allein durch die Schwerkraft vom Wasser trennen lassen. Dieser Vorgang wird auch als Sedimentation bezeichnet. Teilweise werden absetzbare Stoffe auch als Feststoffe bezeichnet. Die Konzentration von absetzbaren Stoffen im Abwasser wird in ml/l gemessen. Ein Test auf absetzbare Stoffe wird im Labor in einem Imhoff-Trichter (spitz zulaufendes, durchsichtiges Glasgefäß) durchgeführt.
In Deutschland wird dabei meist die nach genau 30 Minuten abgesetzte Menge an Partikeln gemessen. Ein Test auf absetzbare Stoffe im Abwasser wird hauptsächlich von Klärwerksbetreibern an verschiedenen Stufen der Reinigung durchgeführt.
➨ Fakten absetzbare Stoffe im Abwasser
- Absetzbare Stoffe im Abwasser trennen sich durch Schwerkraft vom Wasser.
- Der Imhoff-Trichter dient zur Messung von absetzbaren Stoffen im Abwasser.
- Absetzbare Stoffe wie Katzenstreu können Rohrleitungen verstopfen.
Woher stammen absetzbare Stoffe im Abwasser?
Absetzbare Stoffe im Abwasser haben die verschiedensten Emissionsquellen. Die absetzbaren Stoffe können sowohl organisch als auch anorganisch sein. Abwässer aus Haushalten enthalten eine Mischung aus organischen (z. B. Fäkalien, Essensreste) und anorganischen (z. B. mineralische Putzkörper in Reinigungsmitteln, Katzenstreu) absetzbaren Stoffen. Wenn Regenwasser in das kommunale Abwassersystem eingeleitet wird, bilden Sand und andere ausgeschwemmte Bodenanteile einen Großteil der absetzbaren Stoffe im Abwasser.
Industriebetriebe verursachen ebenfalls die verschiedensten Emissionen an absetzbaren Stoffen. Besonders hohe Mengen der Schadstoffe fallen im Bergbau (Bohrschlämme, Reinigung von Erz) an.[1] Bevor Industriebetriebe stark mit absetzbaren Stoffen verunreinigte Abwässer in Gewässer (direkte Einleitung) oder in kommunale Netze (indirekte Einleitung) einleiten, werden diese meist einer Reinigung in Absetzbecken unterzogen. Viele der abgesetzten Stoffe können in der Produktion wiederverwendet werden.
Warum ist die Bestimmung der absetzbaren Stoffe im Abwasser wichtig?
Starke Einleitungen von absetzbaren Stoffen im Abwasser setzen die Reinigungsleistung von Kläranlagen stark herab. So können große Mengen an Sand die Reinigungskapazität der Sandabscheider und Vorklärbecken in Klärwerken übersteigen. Für die Rohrsysteme der Kanalisation ist besonders das verbotenerweise in Toiletten entsorgte Katzenstreu ein Problem. Die Tonminerale des Streus sind schwer oder gar nicht löslich und lagern sich verstärkt am Boden der Rohre ab. Kommunale Entsorgungsbetriebe müssen die Rohre dann oft mehrfach im Jahr durch aufwendige Spülverfahren von diesen Ablagerungen befreien.
Wenn absetzbare Stoffe in größeren Mengen in Gewässer gelangen, können diese zum Beispiel Seeböden mit dichten, sauerstoffundurchlässigen Sedimenten überziehen. Wichtige Bodenlebewesen werden dadurch abgetötet und es kommt zur Bildung von Faulgasen. Schädlich sind absetzbare Stoffe im Abwasser auch teilweise für Fischeier. Eine Wassertrübung durch absetzbare Stoffe im Abwasser kann zu einem Sauerstoffmangel in Gewässern führen. Bohrschlämme und andere absetzbare Stoffe im Abwasser von Industriebetrieben können mit Schwermetallen und anderen Chemikalien belastet sein. Eine direkte Gesundheitsgefährdung für den Menschen ist hier möglich.
Wie hoch ist die Aussagekraft eines Tests auf absetzbare Stoffe im Abwasser? Gibt es Grenzwerte?
➨ Für sich allein genommen hat ein Test auf absetzbare Stoffe im Abwasser nur eine Aussagekraft über zum Beispiel die grobe mechanische Reinigungsleistung von Kläranlagen. Zusammen mit einem Test, der die abfiltrierbaren Stoffe erfasst, steigt die Aussagekraft deutlich. CSB- und CSB-Tests können in Ergänzung Aussagen über die Beschaffenheit der Schadstoffe (biologische Abbaubaufähigkeit) machen. Für die Einleitung in deutsche Kläranlagen gelten für absetzbare Stoffe im Abwasser meist Grenzwerte von 10[2] oder 20[3] ml/l.
Referenzen:
[1] Freistaat Sachsen, „Bergbau in Sachsen Band 17“
[2] Land Baden-Württemberg, „Betrieblicher Umweltschutz“
[3] Stadtwerke Prenzlau, „Anlagen zu den allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser...“