CSB im Abwasser
Die Abkürzung CSB steht für den chemischen Sauerstoffbedarf in mg/l, der bei der Oxidation von allen im Wasser oxidierbaren Stoffen entstehen würde. Der CSB-Wert ist nur ein theoretischer Summenparameter, da davon ausgegangen wird, dass nur Sauerstoff als Oxidationsmittel zur Verfügung steht. Eine regelmäßige CSB-Analyse ist besonders für die Betreiber von Kläranlagen und Abwasser einleitende Industriebetriebe wichtig.
➨ Der CSB-Test erfolgt häufig zusammen mit dem BSB-Test. Letzterer misst die Menge an Sauerstoff, die beim Abbau aller biologisch abbaubaren Stoffe im Wasser benötigt wird. Beispielsweise muss das Abwasser von Brauereien auf CSB getestet werden.
Fakten CSB-Test von Abwasser
- Der CSB-Test ist ein Summenparameter für den Sauerstoffverbrauch.
- Eine CSB-Analyse berücksichtigt organische und anorganische Schadstoffe im Abwasser.
- Grenzwerte für den CSB-Wert sind in der Abwasserverordnung geregelt.
Welche Stoffe führen zu hohen Werten bei CSB-Tests? Wie gelangen diese in das Abwasser?
Neben menschlichen und tierischen Fäkalien können hohe Werte bei einem CSB-Test auch durch verschiedenste organische und anorganische chemische Verbindungen verursacht werden. Wichtige organische Schadstoffverbindungen sind unter anderem leicht flüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKWs), Benzolverbindungen und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs).[1] Durch eine CSB-Analyse erfasste anorganische Schadstoffe im Abwasser sind zum Beispiel Nitrit und Schwefelverbindungen. Hauptverursacher für Schadstoffeinleitungen in das kommunale Abwasser sind Haushalte und kleine Industriebetriebe. Neben Fäkalien werden von Haushalten auch eine Vielzahl von organischen und anorganischen Chemikalien in das Abwasser eingeleitet, die überwiegend aus Reinigungs- und Waschmitteln stammen.
» CSB Test von Abwasser
» CSB und BSB Analyse Abwasser (Empfehlung)
Warum ist eine CSB-Analyse des Abwassers wichtig?
Mikroorganismen in Klärwerken, Flüssen und Seen benötigen Sauerstoff zum Abbau von vielen Schadstoffen. Der CSB-Test ist daher ein wichtiges Instrument für die Steuerung der biologischen Abbaustufe in Klärwerken. Gelangt Abwasser mit noch hohen CSB-Werten in die Umwelt, entziehen die andauernden Abbauprozesse Gewässern wichtigen Sauerstoff. Viele Schadstoffe wie zum Beispiel Phosphate wirken auch als Dünger, der das übermäßige Wachstum von Algen und Pflanzen anregt.
➨ In der Summe kann Abwasser mit hohen CSB-Werten zum „Umkippen“ von Gewässern führen. Weiterhin berücksichtigt eine CSB-Analyse des Abwassers auch viele Stoffe, die eine direkte Gefährdung für die menschliche Gesundheit und Wasserlebewesen darstellen. Als besonders problematisch gelten hier verschiedenste Kohlenwasserstoffe.
Wie aussagekräftig ist der CSB-Test?
Der CSB-Wert gibt als Summenparameter keinen direkten Aufschluss über die Belastung des Abwassers mit einzelnen Schadstoffen. Für den Betrieb von Kläranlagen und Wasserwerken dient die CSB-Analyse vielmehr als wichtiger Indikator für die Gesamtbelastung des Abwassers. Bei starken Abweichungen von der Norm müssen dann detailliertere Einzelanalysen die Ursache für die erhöhte Belastung ermitteln. Weiterhin erfolgt der CSB-Test unter Laborbedingungen, die sich oft nur unzureichend auf die Umwelt übertragen lassen.
✅ Die Aussagekraft des CSB-Tests steigt in Verbindung mit dem in der Einleitung erwähnten BSB5-Test. So ist bei BSB-Werten, die mindestens 50 % des CSB-Werts erreichen, von einer guten biologischen Abbaufähigkeit der Schadstoffe im Wasser auszugehen.
CSB-Test Grenzwerte in mg/l[2] im Abwasser verschiedener Branchen:
- Häusliches und kommunales Abwasser: 150 (für Anlagen < 60 kg/d*)
- Brauereien: 110
- Textilherstellung/Veredelung: 160
- Metallbearbeitung/Metallverarbeitung (Galvanik, Härterei): 400
- Mineralölhaltiges Abwasser: 150
* kg/d = kg pro Tag („d“ abgeleitet von engl.: day), kg/d bezieht sich hier auf den täglichen Sauerstoffverbrauch auf Basis des BSB5-Werts der Anlange.
Referenzen:
[1] Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, „Schmutzstoffe und Schadstoff im Abwasser“
[2] Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, „Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer“