Für welche Abwässer sind Kleinkläranlagen geeignet?
✅ Vornehmlich sind standardisierte Kleinkläranlagen nur für die Reinigung von häuslichen Abwässern geeignet, da Abwässer von Gewerbebetrieben oft Schadstoffe enthalten, die von Kleinkläranlagen schlecht abgebaut werden können. Für kleine Restaurants ober Imbisse können Kleinkläranlagen aber sehr gut verwendet werden. Zusätzlich müssen bei diesen Betrieben aber Fettabscheider verwendet werden.
Teilweise erteilen örtliche Behörden jedoch auch für andere Gewerbebetriebe Ausnahmegenehmigungen für die Reinigung von Abwasser durch Kleinkläranlagen. Viele Kommunen genehmigen Kleinkläranlagen allerdings nur für tägliche Rohwasserzuläufe bis 8 m³.[1] Kleinkläranlagen müssen eine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik aufweisen.[2]
Wie werden Abwässer durch Kleinkläranlagen gereinigt?
Kleinkläranlagen müssen über eine Vorklärung und eine biologische Reinigungsstufe verfügen. Bei der Vorklärung werden absetzbare Stoffe und Schwimmstoffe durch die Schwerkraft aus dem Abwasser entfernt. Die Vorklärung geschieht meist in Kammern oder Gruben, in denen das Abwasser zur Ruhe kommt. Nach der Vorklärung des Abwassers erfolgt in Kleinkläranlagen eine biologische Reinigung durch Bakterien.
Diese Bakterien bauen zum Beispiel im Abwasser enthaltene Stickstoffverbindungen durch Nitrifikation (Oxidation von Ammoniak zu Nitrat) und Denitrifikation (Abbau von Nitrat zu molekularem Stickstoff) ab. Bei diesen Abbauvorgängen wird viel Sauerstoff verbraucht, der dem Abwasser in Kleinkläranlagen durch eine gute Belüftung zugeführt werden muss.
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Sie schicken die entnommene Abwasserprobe an unser Labor. Nach Fertigstellung der Analyseergebnisse erhalten Sie dieses zugestellt. Wir leiten keine Ergebnisse im Rahmen der durchgeführten Selbstkontrolle weiter und behandeln Ihre Daten vertraulich.
Arten von Kleinkläranlage
Steht eine kommunale Kanalisation nicht zur Verfügung, sind Kleinkläranlagen die einzige Alternative für Hausbesitzer und kleine Gewerbebetriebe. Kleinkläranlagen gibt es bereits ab 6.000 Euro. Bei der Kaufentscheidung sollten allerdings auch die spezifischen Vor- und Nachteile der Anlagen berücksichtigt werden. Ob Pflanzenkläranlage, Tropfkörperanlage, SBR-Kleinkläranlage oder Biofiltrationsanlage...
» Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den einzelnen Anlagentypen.
Planung & Einbau
Bei der Planung einer Kleinkläranlage sollten unbedingt die rechtlichen Vorschriften und Normen beachtet werden. So ist zum Beispiel eine „Verrieselung“ nur bei einem Mindestabstand zum Grundwasser erlaubt und vor dem Einbau der Kleinkläranlage muss eine Genehmigung der örtlichen Wasserbehörde vorliegen.
» Hier erhalten Sie genauere Informationen zum Genehmigungsverfahren und spezifischen Vorschriften.
Klärschlammentsorgung
Betreiber von Kleinkläranlagen sind zur regelmäßigen Klärschlammentsorgung durch zertifizierte Fachbetriebe verpflichtet. Klärschlamm kann mit Schadstoffen wie Schwermetallen oder Rückständen von Medikamenten belastet sein. Die Kosten für eine einmalige Klärschlammentsorgung liegen bei Kleinkläranlagen bei etwa 200 Euro.
» Weitere wichtige Informationen zur Entsorgung von Klärschlamm erhalten Sie hier.
Wartung Kleinkläranlage
Kleinkläranlagen müssen meist zweimal im Jahr nach DIN 4261 durch Fachfirmen gewartet werden. Oft werden dazu Wartungsverträge abgeschlossen. Die Kosten für die Wartung sind bei den einzelnen Anlagetypen sehr unterschiedlich und sind neben dem Anschaffungspreis ein wichtiges Kaufkriterium.
Referenzen:
[1] Landkreis Nienburg/Weser, „Kleinkläranlagen für häusliche Abwässer“
[2] Landkreis Oldenburg, „Kleinkläranlagen“